Führerscheine
PKW
Voraussetzung
18 Jahre alt,
17 Jahre beim Begleitenden Fahren,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 4,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten, bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung nur 6),
Zusatzunterricht: 2
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
KFZ bis zu 3.500 kg,
max. 8 Personen außer dem Fahrer,
Anhängerregelung:
KFZ zG
Anhänger max. 750 kg immer erlaubt,
KFZ zG Anhänger über 750 kg erlaubt, wenn zG der
Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Voraussetzung
18 Jahre alt,
17 Jahre beim Begleitenden Fahren,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
nach Bedarf,
min. 10 Stunden Schalter,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt:
4,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten, bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung nur 6),
Zusatzunterricht: 2
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung,
praktische Prüfung darf mit Automatik gemacht werden
Was darf ich danach fahren?
Für mehr Informationen fragen Sie bitte uns
Voraussetzung
Besitz der Klasse B,
18 Jahre alt,
17 Jahre beim Begleitenden Fahren,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder
Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 3,
Autobahnfahrt: 1,
Nachtfahrt: 1
Prüfung
Praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
KFZ zG Anhänger über 750kg, max. 3.500kg
Voraussetzung
Besitz der Klasse B,
18 Jahre alt,
17 Jahre beim Begleitenden Fahren,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
mindestens 6,
Theorie: 2,5,
Praxis: 4,5
Prüfung
Keine
Was darf ich danach fahren?
KFZ zG Anhänger über 750 kg,
KFZ zG Anhänger der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg
Zweirad
Voraussetzung
15 Jahre alt,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten,
Zusatzunterricht: 2
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Max. 45km/h,
max. 50cm3,
max.4kW,
vierrädrige Leicht-KFZ mit Leergewicht max.
350kg
Voraussetzung
16 Jahre alt,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 4,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten, bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6),
Zusatzunterricht: 4
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klasse AM,
Krafträder max. 125cm3,
max. 11kW,
Leistung/Gewicht max.
0,1kW/kg,
Dreirädrige KFZ max. 15kW
Voraussetzung
Besitz der Klasse B
25 Jahre alt
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Übungsstunden
Nach Bedarf,
Theorie: 4,
Praxis: 5
Prüfung
keine
Was darf ich danach fahren?
Lichtkraftrad der Klasse A1,
Nur innerhalb Deutschlands erlaubt,
Keine
Aufstiegsregelung vorhanden, da nicht der A1 Führerschein erworben wird, sonder nur die
Schlüsselzahl 196
Voraussetzung
18 Jahre alt,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 4,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten, bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6),
Zusatzunterricht: 4
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung,
falls zweijähriger Vorbesitz von A1 nur praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klassen AM und A1,
Krafträder max. 35kW,
Leistung/Gewicht 0,2kW/kg
Voraussetzung
24 Jahre,
20 Jahre Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
Biometrisches
Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Keine für Aufstiege von A2 auf A,
Direkterwerb von A:
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 4,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90
Minuten, bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6),
Zusatzunterricht: 4
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung,
falls zweijähriger Vorbesitz von A2 nur praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klassen AM, A1 und A2,
Krafträder über 35kW,
Dreirädrige Krafträder über 15kW,
Dreirädrige KFZ über 15kW, über 45km/h
LKW
Voraussetzung
Klasse B,
21 Jahre,
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation,
Personen
während oder nach „spezifischer Berufsausbildung“,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 2,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Erweiterung 6,
Zusatzunterricht: 10
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
5 Jahre gültig,
Klasse C1,
KFZ zG über 3.500,
max. 8 Personen außer
Fahrer,
zG Anhänger bis 750kg
Voraussetzung
Klasse C,
21 Jahre,
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation,
Personen
während oder nach „spezifischer Berufsausbildung“,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 5,
Autobahnfahrt: 2,
Nachtfahrt: 3,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Erweiterung 6,
Zusatzunterricht: 4
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klassen BE,
C1E,
T,
sowie bei Vorbesitz von D und D1 DE und D1E,
KFZ der
Klasse C zG des Anhängers über 750kg
Voraussetzung
Klasse B,
18 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 3,
Autobahnfahrt: 1,
Nachtfahrt: 1,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Erweiterung 6,
Zusatzunterricht: 6
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
5 Jahre gültig,
KFZ zG über 3500kg bis max. 7500kg,
zG Anhängers bis 750kg
Voraussetzung
Klasse C1,
18 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 3,
Autobahnfahrt: 1,
Nachtfahrt: 1
Prüfung
Praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klasse C1 mit Anhänger zG Anhängers über 750kg,
zG Fahrzeugkombination max. 12.000kg,
Klasse B mit Anhänger zG Anhängers über 3500kg,
zG Fahrzeugkombination max. 12.000kg
Bus
Voraussetzung
Klasse B,
24 Jahre,
23 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation,
20 Jahre für
Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung – BKF Bus,
Biometrisches
Passfoto,
18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im
Linienverkehr bis 50 km,
Übungsstunden
Nach Bedarf, Vorbesitz der Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse B/C1 mehr 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse C mehr 2 Jahre
Theorie/Doppel-stunden á 90 Minuten bei Erweiterung 6,
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen (KOM), die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind.
Voraussetzung
Vorbesitz der Klasse D oder Klasse D beantragt (ein Ausbildungsgang).
Übungsstunden
Nach Bedarf,
4 Fahrstunden Grundausbildung,
3 Fahrstunden Überland,
1 Fahrstunde
Autobahn,
1 Fahrtstunde Nachtfahrt,
Prüfung
Praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Anhänger von mehr als 750 kg z.G.² für Zugfahrzeuge der Klasse D.
Voraussetzung
Klasse B,
18 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 3,
Autobahnfahrt: 1,
Nachtfahrt: 1,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Erweiterung 6,
Zusatzunterricht: 6
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
5 Jahre gültig,
KFZ zG über 3500kg bis max. 7500kg,
zG Anhängers bis 750kg
Voraussetzung
Klasse C1,
18 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
augenärztliches Gutachten,
ärztliche Bescheinigung,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Kopie des Vorhandenen Führerscheins
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Überlandfahrt: 3,
Autobahnfahrt: 1,
Nachtfahrt: 1
Prüfung
Praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Klasse C1 mit Anhänger zG Anhängers über 750kg,
zG Fahrzeugkombination max. 12.000kg,
Klasse B mit Anhänger zG Anhängers über 3500kg,
zG Fahrzeugkombination max. 12.000kg
Traktor
Voraussetzung
16 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12, bei Erweiterung
6,
Zusatzunterricht: 2
Prüfung
Theorieprüfung
Was darf ich danach fahren?
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke,
max. 40km/h,
mit Anhänger
max. 25km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen,
Stapler und
andere Flurförderfahrzeuge max. 25km/h
Voraussetzung
16 Jahre,
Biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs,
Personalausweis oder Reisepass,
Meldebestätigung
Übungsstunden
Nach Bedarf,
Theorie/Doppel¬stunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12, bei Erweiterung
6,
Zusatzunterricht: 6
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke max. 60km/h,
Fahrer unter 18 max.
40km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen max. 40km/h
Aus- und Weiterbildung
Modul 1
Eco-Training = 1.1, 1.2, 1.3
Kenntnisbereich 1
Modul 3
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit = 1.2, 3.1, 3.5
Kenntnisbereich 1 und 3
Modul 5
Ladungssicherung = 1.4
Kenntnissbereich 1
Modul 2
Sozialvorschriften = 2.1, 2.2
Kenntnisbereich 2
Modul 4
Schaltstelle Fahrer = 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7
Kenntnisbereich 3
Beschleunigte Grundqualifikationen
Die beschleunigten Grundqualifikation benötigen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer die ihre Fahrerlaubnis der Bus und Lkw Klassen gütergewerblich oder zur Personenbeförderung erstmalig erwerben. Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG an. Der Besitz der Fahrerlaubnis für Lkw, bzw. Bus ist nicht vorgeschrieben. Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung.
Ausbildunginhalt
- Basiswissen Lkw/Bus
- 1.1 Kinematische Kette
- 1.2 Sicherheitsausstattung Fahrphysik
- 1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- 1.3a Risiken im Straßenverkehr vorhersehen und vermeiden
- 2.1 Sozialvorschriften
- 3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer
- 3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen
- 3.4 Körperliche und geistige Verfassung
- 3.5 Verhalten in Notfällen
- Spezialwissen Bus
- 1.5 Fahrgastsicherheit
- 1.6 Sicherheit der Ladung
- 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- 3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 3.8 Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs
- Spezialwissen Lkw
- 1.4 Ladungssicherung
- 2.2 Vorschriften im Güterverkehr
- 3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs
Dauer
130 Zeistunden Theorie
10 Zeitstunden Praxis
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK zu Fulda
ADR Basiskurs
Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit IHK-Prüfung erwerben Sie die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
Ausbildunginhalt
- Allgemeine Vorschriften, Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung (praktischer und theoretischer Teil)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Maßnahmen nach Unfällen und anderen Zwischenfällen
- Praktische Übungen
Dauer
2,5 Tage
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK zu Lahn-Dill und Schulungsbescheinigung
ADR Aufbaukurs Tank
Der Aufbaukurs Tank richtet sich an alle Fahrer, die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen oder Tankcontainern auf öffentlichen Straßen transportieren sollen. Es werden Kenntnisse und Befähigungen zur Durchführung und Beförderung als Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen aller Gefahrgutklassen, außer Klasse 1 und 7, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind vermittelt. Voraussetzung ist der ADR-Schein für Stück- und Schüttgut.
Ausbildunginhalt
- Dokumentation
- Unterschiedliche Beförderungseinheiten mit Tanks
- Klassenspezifische Besonderheiten von Ausrüstung
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen
Dauer
1,5 Tage
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK Lahn-Dill und Schulungsbescheinigung
ADR Aufbaukurs Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände
Die Klasse 1 berechtigt Fahrer Explosivstoffe, oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID, zu befördern. Voraussetzung ist der ADR-Schein für Stück- und Schüttgut.
Ausbildunginhalt
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangfarbene Warntafel
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfälle
Dauer
1 Tag
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK Lahn-Dill und Schulungsbescheinigung
ADR Aufbaukurs Klasse 7 Radioaktive Stoffe und Gegenstände
Die Klasse 7 berechtigt Fahrer dazu, radioaktive Stoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID zu befördern. Voraussetzung ist der ADR-Schein für Stück- und Schüttgut.
Ausbildunginhalt
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangfarbene Warntafel
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfälle
Dauer
1 Tag
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK Lahn-Dill und Schulungsbescheinigung
ADR Auffrischung
Ziel der Fortbildungsschulung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen. Sie werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand gebracht. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Fortbildung wird die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut erhöht und die Umweltgefahren reduziert. Ein Passbild benötigen wir spätestens am 1. Schulungstag. Bei fehlendem Passbild kann keine ADR-Karte ausgestellt werden, für daraus entstehende Verzögerung übernehmen wir keine Haftung!
Ausbildunginhalt
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentationen- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Ausrüstung und Umschließung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfälle
Dauer
1,5 Tage
Abschluss der Ausbildung
Prüfung durch die IHK Lahn-Dill und Schulungsbescheinigung
ADR 1.3 Mitarbeiterschulung
Alle am Transport beteiligten Personen, wie beispielsweise Verlader, Absender, Empfänger oder Verpacker, ...
Ausbildunginhalt
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentationen- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Ausrüstung und Umschließung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfälle
Dauer
1 Tage
Abschluss der Ausbildung
Zertifikat von der Fahrschule
Voraussetzung
17 Jahre
Übungsstunden
Nach Bedarf
Prüfung
Theorie und praktische Prüfung
Was darf ich danach fahren?
Gablestabler
Ladungssicherung nach VDI
Bei der Ladungssicherung können kleinste Fehler zu großen finanziellen Verlusten oder sogar zu Personenschäden führen. Umso wichtiger ist es, sich fachspezifisches Wissen zur Ladungssicherung anzueignen. Die mit der Ladungssicherung betrauten Mitarbeiter tragen ein hohes Maß an Verantwortung und benötigen umfassende Kenntnisse. Transportunternehmer, Lademeister und Verlader müssen sich mit Fahrphysik, Zurrkraftberechnung und dem richtigen Verladen auskennen, den schlecht gesicherte Ladung, ist eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.
Ausbildunginhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte
- Zurmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Beispiele und praktische Übungen
Dauer
3 Tage
Abschluss der Ausbildung
Theorie und praktische Prüfung